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Hallo,
hat vielleicht jemand Erfahrungen mit Überweisungen nach Polen?
Ich wollte an das Amt nach Polen die Gebühr für die Sterbeurkunde meiner Urgroßmutter überweisen und mußte feststellen, daß ich das Dreifache an Gebühr bezahlen müßte, als der Betrag eigentlich ist.
Kennt da jemand eine andere Möglichkeit?
Änne
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Guten Morgen Änne,
Archivgebühren kann man zum Tageskurs in Euro überweisen. Soweit mir bekannt ist, bestehen die StÄ allerdings auf Zloty. Ich durfte für 2 Sterbeurkunden 66.- Zloty überweisen, was mich 11.50 Euro Gebühren (VR-Bank) gekostet hat. Ich weiß, das steht in keinem Verhältnis - aber was tut man nicht alles...
Grüße
Mario
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny
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Hallo Änne,
vielen Dank für den Bericht. Also ich wäre da nicht drauf gekommen und hätte meiner Bank die Gebühren bezahlt. Tolle Sache! Ganz schön krass was man da sparen kann. Gehört hier nicht zum Thema, aber trotzdem: In Tschechien kann man seinem Anschreiben auch tschechische Geldscheine beilegen, funktioniert wunderbar...
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Hallo Günter,
40 Euro sind in der Tat unverschämt, bei meiner VR-Bank sind es immerhin noch 11.50... Vielleicht kannst Du mal einen Scan des Schreibens hier einstellen (persönliche Daten vorher unkenntlich machen). Dazu wäre allerdings eine Registrierung hier im Forum notwendig. Alternativ kannst Du auch einen Scan senden an admin ät bugholentry punkt net. Dann hänge ich den Scan an Deine Nachricht hier an.
Edit: Günter, habe Deine Nachricht erhalten. Ich muß das mal ein wenig komprimieren und dann hänge ich das an Deinen Beitrag und schreibe dann auch noch was dazu. Hast Du evtl. noch einen Scan des polnischen Originalschreibens?
Schönen Sonntag!
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny
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Hallo Günter und Mitleser,
also was es mit den Fotokopien im ersten Absatz auf sich hat ist mir nicht ganz klar. Hier müßte man nochmal den polnischen Originaltext sehen, vielleicht kannst Du nochmal einen Scan einstellen (alternativ auch gerne über mich)? Der letzte Absatz ist klar, hier werden pro vollständiger Abschrift (übrigens komplett in polnisch) 33 PLN verlangt und klargestellt daß es keine Fotokopien gibt. Diese Urkunden sehen dann so aus:
https://www.nalke.de/blog/wp-content/upl...4/01/1.jpg - inzwischen soll es wohl neue Vordrucke geben. Ansonsten habe ich mal auf iban-rechner.de die angegebene IBAN geprüft, die scheint in Ordnung zu sein. Siehe hier:
bank.pdf (Größe: 287,08 KB / Downloads: 3)
Edit: Nachdem ich nun nochmal und nochmal gelesen habe, sehe ich das wie folgt:
Nur Fotokopien gibt es nicht. Diese werden nur erstellt, wenn Du gleichzeitig verkürzte oder vollständige Abschriften anforderst.
Also entweder:
- Abschriften + Fotokopien
oder
- nur Abschriften
Grundgebühr 30 PLN + 5 PLN je Fotokopie + 22 PLN je Abschrift (bzw. 33 PLN je vollständiger Abschrift).
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Hallo
kann es sein, dass diese vollständigen Abschriften eines Standesamtes auch offizielle Dokumente darstellen also auch zur Vorlage bei anderen Behörden dienen können.
Ich habe von einem hiesiegen Standesamt ja auch eine solche Abschrift auf einem Vordruck erhalten. Standesämter erstellen keine Fotokopien.
Bei Archiven ist es anders.
Gilt nicht bei Eu Ländern seit Februar auch die IBAN und sollte es nicht zu Erleichterungen bei ausländischen Überweisungen führen?.
Günter frage mal erneut an wegen der Gebühren ins Ausland.
Gruß Anita
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Guten Morgen zusammen,
Zitat:kann es sein, dass diese vollständigen Abschriften eines Standesamtes auch offizielle Dokumente darstellen also auch zur Vorlage bei anderen Behörden dienen können.
Ja, selbstverständlich.
Zitat:Standesämter erstellen keine Fotokopien.
Kann man pauschal so nicht sagen. Von deutschen und tschechischen Standesämtern habe ich bisher von allen angeforderten Personenstandseinträgen beglaubigte Fotokopien bekommen. Und so wie es aussieht scheint es ja auch in Polen Möglichkeiten zu geben an solche zu kommen. Selbstverständlich erfüllen auch Abschriften ihren Zweck, allerdings sind auf diesen in fast allen Fällen nicht die eventuell vorhandenen Randvermerke vorhanden. Gerade diese Randvermerke beinhalten aber oft Informationen die einen über "tote Punkte" hinweghelfen. Daher sind für mich persönlich Fotokopien immer die erste Wahl - sofern es die Ahnen- oder Familienforschung betrifft. Für die amtliche Verwendung wiederum sind Fotokopien aus Personenstandsbüchern natürlich weniger geeignet.
Zitat:Gilt nicht bei Eu Ländern seit Februar auch die IBAN und sollte es nicht zu Erleichterungen bei ausländischen Überweisungen führen?
Das ist prinzipiell richtig. Allerdings sind nur Überweisungen in der Währung "Euro" kostenlos. Überweisungen in "Nicht-Euro"-Staaten wie Polen oder Tschechien sind Überweisungen in Fremdwährung und daher (von Bank zu Bank verschieden) oft mit erheblichen Kosten verbunden. Für den Bankkunden sind die Abläufe aber gleich: IBAN, Betrag und Währung und Zahlungsempfänger in den Ü-Träger eintragen, unterschreiben und fertig. Wie sich die anschließenden technischen Vorgänge darstellen weiß ich allerdings nicht.
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny
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Hallo Mario,
Danke für die schnelle Antwort.
Gruß Anita
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