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Überweisungen nach Polen
#9
Guten Morgen zusammen,

Zitat:kann es sein, dass diese vollständigen Abschriften eines Standesamtes auch offizielle Dokumente darstellen also auch zur Vorlage bei anderen Behörden dienen können.

Ja, selbstverständlich.

Zitat:Standesämter erstellen keine Fotokopien.

Kann man pauschal so nicht sagen. Von deutschen und tschechischen Standesämtern habe ich bisher von allen angeforderten Personenstandseinträgen beglaubigte Fotokopien bekommen. Und so wie es aussieht scheint es ja auch in Polen Möglichkeiten zu geben an solche zu kommen. Selbstverständlich erfüllen auch Abschriften ihren Zweck, allerdings sind auf diesen in fast allen Fällen nicht die eventuell vorhandenen Randvermerke vorhanden. Gerade diese Randvermerke beinhalten aber oft Informationen die einen über "tote Punkte" hinweghelfen. Daher sind für mich persönlich Fotokopien immer die erste Wahl - sofern es die Ahnen- oder Familienforschung betrifft. Für die amtliche Verwendung wiederum sind Fotokopien aus Personenstandsbüchern natürlich weniger geeignet.

Zitat:Gilt nicht bei Eu Ländern seit Februar auch die IBAN und sollte es nicht zu Erleichterungen bei ausländischen Überweisungen führen?

Das ist prinzipiell richtig. Allerdings sind nur Überweisungen in der Währung "Euro" kostenlos. Überweisungen in "Nicht-Euro"-Staaten wie Polen oder Tschechien sind Überweisungen in Fremdwährung und daher (von Bank zu Bank verschieden) oft mit erheblichen Kosten verbunden. Für den Bankkunden sind die Abläufe aber gleich: IBAN, Betrag und Währung und Zahlungsempfänger in den Ü-Träger eintragen, unterschreiben und fertig. Wie sich die anschließenden technischen Vorgänge darstellen weiß ich allerdings nicht.
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny
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