09.02.2016, 22:19
Hallo
kann es sein, dass diese vollständigen Abschriften eines Standesamtes auch offizielle Dokumente darstellen also auch zur Vorlage bei anderen Behörden dienen können.
Ich habe von einem hiesiegen Standesamt ja auch eine solche Abschrift auf einem Vordruck erhalten. Standesämter erstellen keine Fotokopien.
Bei Archiven ist es anders.
Gilt nicht bei Eu Ländern seit Februar auch die IBAN und sollte es nicht zu Erleichterungen bei ausländischen Überweisungen führen?.
Günter frage mal erneut an wegen der Gebühren ins Ausland.
Gruß Anita
kann es sein, dass diese vollständigen Abschriften eines Standesamtes auch offizielle Dokumente darstellen also auch zur Vorlage bei anderen Behörden dienen können.
Ich habe von einem hiesiegen Standesamt ja auch eine solche Abschrift auf einem Vordruck erhalten. Standesämter erstellen keine Fotokopien.
Bei Archiven ist es anders.
Gilt nicht bei Eu Ländern seit Februar auch die IBAN und sollte es nicht zu Erleichterungen bei ausländischen Überweisungen führen?.
Günter frage mal erneut an wegen der Gebühren ins Ausland.
Gruß Anita
<t></t>