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Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik
#7
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich darauf gestoßen, daß in Polen am 1. März 2015 ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten ist. Die für uns wichtigste Neuerung ist der Artikel 28, welcher die Aufbewahrungsfristen für Personenstandsdokumente regelt. Neu ist, daß diese Fristen nunmehr 80 Jahre (vorher 100 Jahre) für Trauungs- und Totenbücher betragen. Bei den Taufbüchern hat sich nichts geändert.

Keine Neuerung gab es bei der Verfahrensweise, weiterhin unterliegen auch Einträge älter als 80 Jahre dem Personenstandsrecht soweit sich das betreffende Buch noch in Verwahrung des Standesamtes befindet.

Hier der Link zum Dokument: http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?i...0140001741
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny
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